AdSense Einnahmen richtig versteuern

Adsense Einnahmen richtig versteuern
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Im Internet Geld verdienen? “Nichts leichter als das”, suggerieren die zahlreichen Anbieter von Monetarisierungsmöglichkeiten für Blogs, Infoportale, Ratgeber und Co. Doch so schnell wie zu Beginn oft angenommen, kommt die erste im Web verdiente Millionen dann doch nicht ums Eck. Um ehrlich zu sein, beläuft sich die Höhe der AdSense Einnahmen zu Beginn oft nur auf niedrige ein- bis zweistellige Eurobeträge. Ausschlaggebend sind der Traffic, die Klickrate und natürlich der CPC (Cost-per-Click). Aber Einnahmen, egal wie niedrig oder hoch, sind schließlich Einnahmen. Und die müssen in Deutschland versteuert werden.

Gewerbeanmeldung wegen AdSense notwendig?

Wer nur zum Spaß einen kleinen Blog betreibt, der braucht natürlich kein Gewerbe anzumelden. Auch eine Einstufung als Freiberufler muss man nicht vornehmen lassen. Besteht jedoch die Absicht, Gewinne mit der eigenen Webseite zu erzielen, sieht das Ganze etwas anders aus.

Gemäß § 15 Abs. 2 EStG muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Gewinnerzielungsabsicht

2. Nachhaltigkeit

3. Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr (Selbstständigkeit)

4. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Fallen die AdSense Einnahmen DAUERHAFT niedriger aus als die Kosten für Hosting etc. und werden auch sonst keine selbstständigen Einnahmen mit der Website erzielt, muss in der Regel kein Gewerbe angemeldet werden. Schließlich ist in einem solchen Fall nicht von einer ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht auszugehen.

AdSense als Freiberufler/in nutzen

Kurz und vereinfacht erklärt besteht der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern darin, dass Freiberufler ausschließlich Umsätze durch “kreative” Leistungen erzielen, jedoch keinen Handel treiben. In diesem Zusammenhang spricht man auch von sogenannten Katalogberufen. Dazu zählen beispielsweise Schriftsteller, Musiker, Maler, Architekten und Ärzte. Handelt ein Zahnarzt neben seiner ärztlichen Tätigkeit noch mit Zahnpasta, wird allerdings eine Gewerbeanmeldung notwendig. Im digitalen Umfeld bedeutet das:

Schreibe ich lediglich Texte, erstelle schöne Grafiken oder berate andere Personen, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen, bin ich in der Regel Freiberufler/in. Beabsichtige ich jedoch, Gewinne durch Werbemaßnahmen (z. B. AdSense oder Affiliate Werbung) zu erzielen, betreibe ich de facto eine Art Handel. Hier wird das Finanzamt fast immer die Einstufung als Gewerbetreibende/n vornehmen.

Wenn noch nicht geschehen, solltet ihr deshalb unbedingt ein Gewerbe anmelden, falls die Umstände dies erfordern. Das kostet nur wenige Euro und ist beim zuständigen Gewerbeamt eurer Stadt / Gemeinde im Handumdrehen erledigt. (Tipp: In manchen Bundesländern geht das mittlerweile sogar online.) Denn anders als Freiberufler müssen Gewerbetreibende Gewerbesteuer zahlen. Stuft man euch im Nachhinein als Gewerbetreibende/n ein, kann es zu unschönen Nachzahlungen kommen.

AdSense und die Umsatzsteuer

Für deutsche Publisher ist der Auftraggeber bei AdSense immer Google Ireland. Als Leistungsempfänger im EU-Ausland ist Google verpflichtet, die irische Umsatzsteuer für seine deutschen Vertragspartner im Verfahren der Steuerumkehrschuld (Reverse-Charge-Verfahren) abzuführen. Geregelt ist das Verfahren in Artikel 21.1 (b) der 6. EU-Richtlinie. 

Ihr müsst also KEINE Umsatzsteuer für AdSense Einnahmen an das Finanzamt abführen. In eurer Umsatzsteuererklärung – sofern ihr umsatzsteuerpflichtig seid – gebt ihr die Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung als umsatzsteuerfreie Umsätze an. Auch in Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung müssen die Einnahmen entsprechend berücksichtigt werden.

Wo finde ich die AdSense Abrechnungen?

Belege für AdSense Auszahlungen findet ihr unter dem Menüpunkt Zahlungen > Transaktionen in eurem AdSense Konto. Damit eine Auszahlung erfolgt, müssen mindestens 70 Euro erzielt worden sein. Dort könnt ihr auch die Zahlungsmittel verwalten und höhere Mindestbeträge für Auszahlungen festlegen.

WICHTIGER HINWEIS: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Christian Pust
WordPress & Onlinemarketing Experte mit über 15 Jahren Erfahrung. Entwickler & CEO von Trackboxx – der Google Analytics Alternative.

4 Antworten

    1. In dem Moment wo du “Dinge mit Gewinnabsicht” durchführst – z.B. Adsense, musst du dies ja auch über eine finale Steuererklärung laufen lassen. Dabei ist es egal ob du Kleinunternehmer bist oder Umsatzsteuerpflichtig. Heißt auch als Kleinunternehmer gibst du deine Gewinne an und wirst dafür deine Abgaben zahlen müssen.

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