KSK: Alles Wichtige zur Künstlersozialkasse für Freelancer & Auftraggeber

Inhaltsverzeichnis

Für Musiker, Buchautoren und Journalisten ist die KSK (Abkürzung für Künstlersozialkasse) bereits seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der sozialen Absicherung. Auch viele Online-Dienstleister wie Texter und Grafiker sind im digitalen Zeitalter Mitglied der Künstlersozialkasse. Bei Agenturen und Auftraggebern ist das Thema jedoch bis heute oft nur eines von vielen am Rande – mit teils unschönen Folgen: Kommt es zu einer Prüfung, können schnell horrende Nachzahlungen fällig werden. Und nicht nur für Auftraggeber lauern beim Thema KSK jede Menge Stolperfallen: Auch freischaffende Kreative, die bisher noch kein Mitglied der Künstlersozialkasse sind, sollten sich informieren – die Mitgliedschaft ist zum einem verpflichtend und kann zum anderen eine etwaig angespannte finanzielle Situation maßgeblich verbessern.

Künstlersozialkasse: Was ist das eigentlich?

Freischaffende Künstler und Publizisten haben so einige Nachteile gegenüber Festangestellten. Bei den Unternehmen, die Aufträge an Freelancer vergeben, überwiegen hingegen die Vorteile. Lohnnebenkosten? Kein Thema, wenn man auf Freelancer, statt auf Festangestellte setzt. Außerdem lässt sich für Auftraggeber flexibler kalkulieren, wenn keine fortlaufenden Gehälter gezahlt werden müssen. In den 1970er Jahren beschloss die damalige Bundesregierung deshalb, den freischaffenden “Künstlern” zu helfen, zumal die Einkünfte dieser Klientel bereits damals zu großen Teilen katastrophal niedrig waren. Noch heute ist für viele Freelancer an eine vernünftige Altersvorsorge trotz 15 Stunden Tag oft nicht zu denken.

Mit der Künstlersozialversicherung ermöglichte man selbstständigen Kreativen dann ab 1983, wie Angestellte in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzuzahlen. Finanziert wird diese Versicherung aus Beiträgen der Versicherten (50 %),  Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt (20 %) und der Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die diese Freischaffenden beauftragen.

Das Problem: Leider nehmen Unternehmen bis heute diese Verantwortung nicht in vollem Umfang ernst. Die Folgen spüren nicht nur die Freischaffenden, sondern auch die Auftraggeber, wenn es zu einer Betriebsprüfung kommt und danach teils horrende Nachzahlungen samt Säumniszuschlägen und Bußgeldern an die KSK fällig werden.

KSK & Verwerter

Beschäftigt ein Unternehmer einen Künstler bzw. einen Publizisten in Festanstellung,  wird der reguläre Gesamtsozialversicherungsbeitrag fällig, der an die Einzugsstelle abzuführen ist. Bei selbstständig tätigen Künstlern und Publizisten (egal ob Einzelunternehmer oder Freiberufler) sind diese Sozialabgaben abhängig von den Rechnungs- bzw. Honorarsummen an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Das gilt im Übrigen auch, wenn es sich um eine Agentur handelt, die als Einzelunternehmen agiert.

Welche Unternehmen sind abgabepflichtig?

Per Gesetz sind prinzipiell alle deutschen Unternehmen verpflichtet, Künstlersozialabgaben an die KSK zu leisten. Hier ist es erst einmal egal, um welche Rechtsform es sich handelt und ob das Unternehmen hauptsächlich in der Kreativbranche tätig ist oder nicht. Dennoch sieht das Künstlersozialversicherungsgesetz im § 24 eine Unterscheidung zwischen drei Gruppen vor:

Gruppe 1:Gruppe 2:Gruppe 3:
Zur ersten Gruppe gehören die typischen Verwerter wie Verlage, Bilderdienste und Presseagenturen.Die zweite Gruppe der beitragspflichtigen Unternehmen speist sich aus solchen, die für sich selbst Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben.Zur dritten Gruppe zählen alle weiteren Unternehmen, die unabhängig ihrer Rechtsform und Tätigkeit unter die Generalklausel des Gesetzes fallen.

Für welche Aufträge werden KSK-Abgaben fällig?

Verteilt ein Unternehmer einen Auftrag an einen Selbständigen oder Freiberufler aus der Kreativbranche, werden in der Regel Abgaben fällig. Keine Abgaben werden fällig, wenn eine Agentur beauftragt wird, die als GmbH (& Co. KG), OHG, e. V. oder UG agiert. Agenturen mit mehreren Mitarbeitern, die als Einzelunternehmen auftreten und kreative Leistungen erbringen, gelten ebenfalls als selbstständig tätige Künstler/Publizisten gemäß des Künstlersozialversicherungsgesetzes.

Rechtsform des beauftragten UnternehmensAbgabepflicht: ja / nein?
GmbHnein
KGnein
AGnein
e. V.nein
UGnein
Einzelunternehmenja
Freiberuflerja
GbRja

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe bemisst sich aufgrund aller in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Beiträge. Als Verwerter füllt man dazu einfach einen Meldebogen für das abgelaufene Kalenderjahr aus und führt die Sozialabgabe im ersten Quartal (bis zum 31.03.) des neuen Jahres ab.

2022 liegt der Abgabesatz bei 4,2 %, 2017 waren es z.B. 4,8 % des abgabepflichtigen Entgeltes. Der Abgabesatz wird jede Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt.

Rechenbeispiel:

Beauftragt eine Firma (ein Webseitenbetreiber, eine Agentur oder irgendein anderes abgabepflichtiges Unternehmen) über das ganze Jahr hinweg einen Texter, der seine Leistungen mit 600 Euro netto monatlich abrechnet, kommen auf das Kalenderjahr gerechnet 7.200 Euro ohne Mehrwertsteuer zusammen. Wurden im gleichen Kalenderjahr außerdem noch Aufträge an freischaffende Webdesigner vergeben, sagen wir mal für eine Gesamtsumme von 5.000 Euro, sind diese zu den anderen Rechnungsbeträgen der Begünstigten im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes zu addieren. Bei diesem Beispiel lägen wir dann bei 12.200 Euro Bemessungsgrundlage. 4,2 % (ab 2018) des Betrags, also 512,40 Euro, wären für dieses Kalenderjahr demnach an die KSK abzuführen.

Hinweis: Reisekosten und ähnliche Aufwendungen zählen nicht zur kreativen Leistung des Freischaffenden. Diese Beträge sind von der Bemessungsgrundlage ausgeschlossen bzw. abzuziehen. Welche Kosten und Rechnungspositionen betroffen sind, ist sehr individuell zu bewerten. Weitere Infos findet man hier auf der offiziellen Webseite der Künstlersozialkasse.

Welche Strafe droht, wenn KSK-Abgaben nicht geleistet werden?

Werden bzw. wurden Künstlersozialabgaben nicht gezahlt, drohen nicht nur Nachzahlungen, die nicht einkalkuliert waren und deshalb die Liquidität von Unternehmen negativ beeinflussen können, sondern auch Säumniszuschläge, die sich gewaschen haben. In Einzelfällen werden sogar zusätzlich noch empfindliche Bußgelder erhoben. Eine pauschale Aussage über die Höhe dieser Säumniszuschläge und Bußgelder können wir an dieser Stelle nicht treffen.

KSK & freischaffende Kreative: Pflicht, Fluch und Segen zugleich

Die Versicherung in der Künstlersozialkasse ist für alle Selbstständigen und Freiberufler, die die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, verpflichtend. Zwar überwiegen vor allem im Bereich der Absicherung für Geringverdiener die Vorteile, doch wie bei allem was Pflicht ist, büßt man auch als KSK-Mitglied ein Stück Freiheit ein.

Welche Vorteile hat die KSK-Mitgliedschaft?

vorteile der ksk mitgliedschaft
  • Weil die Künstlersozialkasse 50 % der Beiträge für Krankenkasse, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt, liegt der finanzielle Vorteil der Künstlersozialversicherung auf der Hand – vor allem für Freelancer mit niedrigem Einkommen.
  • Durch die Staffelung der Beiträge, die nach dem Einkommen berechnet werden, profitieren vor allem Geringverdiener, die ohne KSK z.B. hohe Krankenkassenkosten hätten, die in der PKV (private Krankenversicherung) unabhängig vom Einkommen berechnet werden. Übrigens: Auch bei der KSK gilt Wahlfreiheit. Man MUSS nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern kann sich auch in einer privaten Krankenkasse versichern*.
  • Über den KSK-Beitrag entsteht eine Basisabsicherung für die Rente, die alleine zwar nicht ausreicht, aber besser ist als nichts. Nicht selten verlieren Freiberufler und Einzelunternehmer diesen Aspekt aus den Augen oder sind aufgrund niedriger Honorare nicht in der Lage, überhaupt Rücklagen für die soziale Absicherung zu bilden.

*Privat versichert mit KSK-Pflicht
Ist ein Künstler / Publizist bereits in einer privaten Krankenversicherung (auch bei niedrigem Einkommen) oder lässt sich dieser bei höherem Einkommen von der bestehenden Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreien, übernimmt die KSK ebenfalls einen Teil der Kosten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in der Regel nach den fiktiven Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, welche die KSK bei der gesetzlichen Pflichtversicherung zu tragen hätte, können jedoch die Hälfte der tatsächlichen Versicherungsprämie nicht übersteigen.

Welche Nachteile hat die KSK-Mitgliedschaft?

nachteile der ksk mitgliedschaft
  • Da es ein jährliches Mindesteinkommen für die Versicherung in der KSK gibt, sperrt diese Regelung jene Menschen aus, die eine soziale Unterstützung im Besonderen nötig hätten. Allerdings muss man fairerweise sagen, dass bei solch niedrigen Einkommen (je nach persönlicher Lebenssituation) auch Maßnahmen wie ALG II greifen könnten.
  • Zwar kann man sich als Höherverdienender von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die Private wechseln, doch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sieht die KSK nicht vor. Die Freiheit, seine Altersvorsorge zu 100 % privat zu betreiben, ist demnach nicht mehr gegeben.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse

Der § 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes regelt, wann die Voraussetzung für die Pflichtversicherung in der KSK gewährleistet ist. Demnach muss eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend) ausgeübt werden.

Wer ist eigentlich alles Künstler oder Publizist?

wer ist eigentlich kuenstler
Künstler
Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Im digitalen Zeitalter zählen also auch Grafiker und Webdesigner zu dieser Klientel.
Publizisten
Als Publizist gelten Schriftsteller und Journalisten, aber auch Menschen, die in ähnlicher Weise wie ein Journalist tätig sind. In der heutigen Zeit zählen also auch freie Texter, Blogger & Online-Redakteure dazu.

Wie aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervorgeht, muss die KSK auch freie Journalisten und Blogger versichern, die Texte auf eigenen Webseiten/Blogs veröffentlichen und ihr Geld mit der Monetarisierung dieser Webseiten verdienen.

Übersicht über einige künstlerische/publizistische Tätigkeiten, die vom KSVG umfasst werden

A
Akrobat………………………………………………………………………………..
Aktionskünstler *)…………………………………………………………………
Alleinunterhalter…………………………………………………………………..
Arrangeur (Musikbearbeiter)………………………………………………….
Artdirektor……………………………………………………………………………
Artist **)………………………………………………………………………………
Ausbilder für künstl./publiz. Tätigkeiten…………………. …………….
Autor…………………………………………………………………………………..

B
Ballettlehrer ………………………………………………………………………..
Ballett-Tänzer **) …………………………………………………………………
Bildberichterstatter……………………………………………………………….
Bildhauer ……………………………………………………………………………
Bildjournalist ……………………………………………………………………….
Bildregisseur……………………………………………………………………….
Bühnenbildner **) ………………………………………………………………..
Bühneneurythmist………………………………………………………………..
Bühnenmaler………………………………………………………………………
Büttenredner……………………………………………………………………….

C
Choreograph……………………………………………………………………….
Chorleiter……………………………………………………………………………
Clown ………………………………………………………………………………..
Colorist (Trickfilm) *) ………………………………………………………….
Comiczeichner…………………………………………………………………….
Cutter **)…………………………………………………………………………….

D
Designer…………………………………………………………………………….
Dichter……………………………………………………………………………….
Dirigent………………………………………………………………………………
Discjockey *)……………………………………………………………………….
Dompteur……………………………………………………………………………
Dramaturg ………………………………………………………………………….
Drehbuchautor…………………………………………………………………….

E
Eiskunstläufer (Showbereich)………………………………………..
Entertainer …………………………………………………………………
Experimenteller Künstler ………………………………………………

F
Fachmann f. Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung *) …………………
Figurenspieler (Puppen-, Marionetten- etc.) …………………….
Filmemacher ………………………………………………………………
Film- und Videoeditor **) ………………………………………………
Foto-Designer …………………………………………………………….
Fotograf (künstlerischer) ………………………………………………

G
Game-Designer…………………………………………………………..
Geräuschemacher……………………………………………………….
Geschichtenerzähler
Grafik-Designer (einschl. Multimedia-Designer)………………..
Grafiker……………………………………………………………………..

H
Herausgeber ………………………………………………………………

I
Illustrator……………………………………………………………………
Industrie-Designer……………………………………………………….
Instrumentalsolist ………………………………………………………..

J
Journalist……………………………………………………………………

K
Kabarettist………………………………………………………………….
Kameramann **)………………………………………………………….
Kapellmeister ……………………………………………………………..
Karikaturist…………………………………………………………………
Komiker……………………………………………………………………..
Komponist………………………………………………………………….
Korrespondent…………………………………………………………….
Kostümbildner **) ………………………………………………………..
Kritiker……………………………………………………………………….

L
Layouter …………………………………………………………………………….
Lehrer für künstl./publiz. Tätigkeiten ……………………………………….
Lektor ………………………………………………………………………………..
Librettist……………………………………………………………………………..
Liedermacher………………………………………………………………………

M
Maler …………………………………………………………………………………
Marionettenspieler……………………………………………………………….
Maskenbildner **) ………………………………………………………………..
Mode-Designer……………………………………………………………………
Moderator…………………………………………………………………………..
Multimedia-Designer (Grafik-Designer)…………………. ………………..
Musikbearbeiter…………………………………………………………………..
Musiker………………………………………………………………………………
Musiklehrer…………………………………………………………………………

O
Objektemacher ……………………………………………………………………

P
Pantomime…………………………………………………………………………..
Performancekünstler *)…………………………………………………………
Plastiker……………………………………………………………………………..
Pressefotograf …………………………………………………………………….
PR-Fachmann *)………………………………………………………………….
Publizist……………………………………………………………………………….
Puppenspieler……………………………………………………………………..

Q
Quizmaster…………………………………………………………………………..

R
Redakteur **)………………………………………………………………………
Regisseur …………………………………………………………………………..
Reporter………………………………………………………………………………
Rezitator…………………………………………………………………………….

S
Sänger ……………………………………………………………………………
Schauspieler **) ……………………………………………………………….
Schriftsteller …………………………………………………………………….
Showmaster…………………………………………………………………….
Spieleautor………………………………………………………………………
Sprecher **) …………………………………………………………………….
Sprecherzieher (von Schauspielern, Sängern etc.)…………………
Standfotograf (z. B. im Bereich Film- und Fernsehen) …………….
Stuntman *) **) (im Bereich Film und Fernsehen)…………………
Stylist ……………………………………………………………………………..
Synchronsprecher **) ………………………………………………………..

T
Tänzer *)…………………………………………………………………………
Tanzpädagoge *)………………………………………………………………
Technischer Redakteur …………………………………………………….
Textdichter ………………………………………………………………………
Texter……………………………………………………………………………..
Textildesigner…………………………………………………………………..
Theaterpädagoge……………………………………………………………..
Tonmeister *) …………………………………………………………………..
Travestiedarsteller (Showbereich)……………………………………….
Trickzeichner……………………………………………………………………

U
Übersetzer / Bearbeiter *)…………………………………………………..
Unterhaltungskünstler ……………………………………………………….

V
Videokünstler …………………………………………………………………..
Visagist …………………………………………………………………………..

W
Web-Designer………………………………………………………………….
Werbefotograf ………………………………………………………………….
Werbesprecher…………………………………………………………………
Wissenschaftlicher Autor……………………………………………………

Z
Zauberer …………………………………………………………………………
Zeichner………………………………………………………………………….

Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de

Wann entfällt die KSK Versicherungspflicht?

Ausnahmen bestätigen bekanntlich Regel und so gibt es auch bei der Künstlersozialversicherung Einzelfälle, in denen die Versicherungspflicht entfällt.

Wie hoch ist der KSK Beitrag für Freelancer?

Die tatsächliche Höhe des KSK Beitrags berechnet sich aus dem zu erwartenden Jahreseinkommen. Der Beitrag setzt sich dann aus folgenden drei Beitragssätzen zusammen:

  1. Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2018 bei 18,6 %),
  2. Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (2018 bei 14,6 %),
  3. Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (2018 bei 2,55 % mit Kind bzw. 2,80 % ohne Kind)

Für die Beitragsberechnung muss man diese Beitragssätze jeweils zur Hälfte berücksichtigen und etwaige Zusatzbeiträge addieren. Das können beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse erhobene Zusatzbeiträge sein, die vom versicherten selbst zu tragen sind.

Rechenbeispiel (auf Basis eines zu erwartenden Jahresgewinns von 12.000 Euro)

RentenversicherungKrankenversicherungPflegeversicherung
Beitragssatz: 18,6 %Beitragssatz: 14,6 %
Beitragssatz: 2,55 % (Elterneigenschaft) bzw. 2,80 % (Kinderlose)
Versicherten-Anteil: 9,3 %Versicherten-Anteil: 7,3 %Versicherten-Anteil: 1,275 % (+ 0,25 % für Kinderlose)
9,3 % von 12.000,00 € = 1.116,00 € jährlich7,3 % von 12.000,00 € = 876,00 €1,275 % von 12.000 € = 153 € (bzw. 183 €)
ergibt: 93,00 € monatlichergibt: = 73,00 € monatlich *ergibt: 12 = 12,75 €
(bzw. 15,25 €) monatlich

Monatlicher Beitragssatz: 178,75 € (bzw. 181,25 €)

Selbstständig und gleichzeitig fest angestellt: Was tun in puncto KSK?

Bei immer mehr Menschen setzen sich die Einkünfte aus verschiedenen Bereichen zusammen. So gibt es zum Beispiel Freiberufler und Einzelunternehmer, die zusätzlich noch in einem Teilzeitverhältnis stehen oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Auch eine Vollzeitbeschäftigung als Angestellter ist neben einer selbständigen (künstlerischen oder publizistischen) Tätigkeit möglich. Aber was passiert dann mit der Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse, schließlich führt der Arbeitgeber normalerweise die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn des Angestellten ab. Zahlen Künstler / Publizisten, die zeitgleich Angestellte sind oder einer nicht-künstlerischen bzw. nicht-publizistischen Tätigkeit nachgehen, also doppelt?

Hauptsächlich selbstständig?

Werden mit der selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit mehr Einnahmen erzielt als mit dem Angestellten-Job, ist die Selbstständigkeit als Hauptberuf zu bewerten. In diesem Fall besteht über die KSK eine Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zwar ist das nebenberufliche Beschäftigungsverhältnis ebenfalls sozialversicherungspflichtig, hier ist aber nur die Krankenkasse relevant.

Hauptsächlich angestellt?

Generell gilt: Werden mehr als 20 Wochenstunden als Angestellter gearbeitet und in wirft dieses Beschäftigungsverhältnis zudem mehr Geld ab als die selbstständige Tätigkeit, zählt der Angestellten-Job als Hauptberuf*. In diesem Fall würden nur Rentenversicherungsbeiträge über die KSK gezahlt, die Sozialversicherung und Krankenkassenbeiträge hingegen über das Bruttogehalt vom Arbeitgeber abgezogen.

*Das Gleiche gilt übrigens auch für eine zweite Selbstständigkeit, die nicht dem künstlerischen oder publizistischen Tätigkeitsfeld zugeordnet ist.

Wichtig zu wissen: Liegt der Verdienst als Angestellter über 3.025 € monatlich brutto (Westen) bzw. 2.600 € monatlich brutto (Osten) fällt auch die Rentenversicherung über die KSK weg!

Kann man die KSK-Mitgliedschaft einfach kündigen?

Einmal drin, immer drin? So schlimm ist es natürlich nicht, doch solange man auf selbstständiger Basis künstlerisch oder publizistisch tätig ist, kommt man aus der Künstlersozialkasse erst einmal nicht mehr raus, egal wie hoch das Einkommen ist. Erst wenn der bereits beschriebene Sonderfall eintritt und der Großteil der Einkünfte aus einer nicht-künstlerischen Selbstständigkeit oder aber eines Angestelltenverhältnisses stammt, besteht die Möglichkeit, der KSK langfristig den Rücken zu kehren.

Kritik

Kritik an der KSK gibt es in erster Linie von den Unternehmen, die Künstlersozialabgaben leisten müssen. Bemängelt wird vor allem, dass die Künstlersozialabgabe auch entrichtet werden muss, wenn der beauftragte Künstler oder Publizist überhaupt kein Mitglied der KSK ist.

Allerdings kritisieren auch Versicherte selbst den Status Quo: Weil die Künstlersozialabgabe nicht fällig wird, wenn ein Auftraggeber eine größere Agentur engagiert, sofern diese als Gesellschaft firmiert, beeinflusst dieser Sachverhalt den Wettbewerb zwischen kleinen Selbstständigen und großen Agenturen zum Nachteil der Freelancer.

Neben den Versicherten tönt auch aus den Reihen Selbstständiger Kritik, die nicht unter dem Künstlersozialversicherungsgesetz berücksichtigt sind. Der Bundesverband der Selbstständigen merkt an, dass mit zweierlei Maß gemessen würde und Nicht-Künstler bzw. -Publizisten keine staatliche Unterstützung erhalten, auch wenn die Einkünfte ähnlich gering ausfallen.

FAQ zum Thema Künstlersozialkasse

Soll ich als Auftraggeber jetzt nur noch Agenturen beschäftigen, damit ich keine KSK-Abgabe zahlen muss?

Auf keinen Fall! Zwar spart man sich bei großen Agenturen die Künstlersozialabgabe (wenn es sich um eine GmbH, UG oder eine andere Gesellschaftsform handelt), doch weil diese großen Agenturen in der Regel mit Festangestellten arbeiten und größere Strukturen zu unterhalten haben, sind auch die Kosten für die Aufträge oft (nicht immer) höher als das, was ein Freelancer oder eine kleine inhabergeführte Agentur, die als Einzelunternehmen wirtschaftet, berechnen würde. Ob die 4,2 % auf die Rechnung des Freischaffenden die Mehrkosten für eine riesige Agentur rechtfertigen, müsste man (rein wirtschaftlich betrachtet) im Einzelfall entscheiden.

Was passiert, wenn ich eigentlich in der Künstlersozialkasse versichert sein müsste, aber es noch nicht bin?

Erst einmal passiert nichts, die Aufforderung zur Nachzahlung etwaiger Rentenversicherungsbeiträge ist eher selten. Dennoch empfiehlt sich, die Pflicht zur Versicherung in der KSK genau zu prüfen und den Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht auszufüllen und an die KSK zu übermitteln.

Wie lange wird es die Künstlersozialkasse noch geben?

Seit vielen Jahren setzen sich viele Verbände für die Abschaffung der Künstlersozialkasse ein. Der Bund der Steuerzahler kritisiert unter anderem die Prüfung der Abgabepflicht für kleinere und mittlere Unternehmen, die zu einem immensen bürokratischen und zeitlichen Aufwand führen würde und unterstützt zwei Musterprozesse gegen die Künstlersozialabgabe, die vor den Sozialgerichten Lübeck (Az S5 Kr 567/08) und Detmold (Az S5 KR 156/09) verhandelt werden. Allerdings halten der Deutsche Kulturrat,  die Journalistengewerkschaften dju, DJV sowie viele andere Verbände dagegen und kämpfen gegen die Abschaffung der KSK.

Wie ermittelt die Künstlersozialkasse meine zu zahlende Gebühren (Beitrag) ?

Als Mitglied in der KSK musst du für jedes Geschäftsjahr deinen zu erwartenden Gewinn an die KSK melden. Die Meldung muss dabei zwingend im Vorjahr erfolgen. Für die Meldung des Gewinns für 2018, war die Frist z.B. der 21.12.2017.
Das zu meldende Arbeitseinkommen entspricht hierbei der Differenz aus Einnahmen- und Ausgaben.
Wichtig! Das “zu versteuernde Einkommen” ist nicht relevant!

Meine Einnahmen haben sich im laufenden Geschäftsjahr verändert – was muss ich jetzt tun?

Bei der KSK besteht jederzeit die Möglichkeit eine geänderte Einkommenserwartung zu melden! Die Beträge werden dann anschließend auf die neuen Zahlen angepasst. Den entsprechenden Meldebogen für geänderte Einnahmen findet ihr auf der Seite der KSK unter dem Punkt Service > Mediencenter Künstler & Publizisten > Vordrucke & Formulare > Änderung des Arbeitseinkommens

Es empfiehlt sich natürlich das zu erwartende Einkommen nicht zu hoch (optimistisch)  anzusetzen! Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Wenn im Laufe des Geschäftsjahr abzusehen ist dass der Gewinn höher ausfällt, kann dies problemlos gemeldet werden. Aber Vorsicht: man sollte diese Möglichkeit nicht ausnutzen. Kommt es zu einer Prüfung und es wird festgestellt dass Meldungen über Einnahmen “unrealistisch” angegeben worden sind, drohen Strafen.

Infografik: Wer muss Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen?

Wer muss Abgaben an die Kuenstlersozialkasse zahlen 1

Infografik: Wann muss ich eine KSK Gebühr auf Rechnungen zahlen?

Muss ich eine Abgabean die KSK zahlen

Hilfreiche Links

Künstlersozialversicherungsgesetz zum Nachlesen

Meldebogen für abgabepflichtige Leistungen

Fragebogen zur Prüfung der KSK-Versicherungspflicht

Kontakt

Künstlersozialkasse

26380 Wilhelmshaven

Telefon: 04421 9734051500

Web: www.kuenstlersozialkasse.de

Christian Pust
WordPress & Onlinemarketing Experte mit über 15 Jahren Erfahrung. Entwickler & CEO von Trackboxx – der Google Analytics Alternative.

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